Trotz aller Warnungen, Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen passieren in der schönsten Zeit des Jahres jedoch zahlreiche Unfälle und die Brandgefahr ist jetzt besonders groß.
Am Heiligabend müssen Feuerwehr und Polizei jedes Jahr mehrfach zum Einsatz ausrücken. Auslöser sind meist eine heruntergebrannte Kerze auf dem ausgetrockneten Adventskranz, ein überspringender Funke aus dem Kamin oder ein Kurzschluss in der Weihnachtsbeleuchtung. Durch das sich schnell ausbreitende Feuer kommen Menschen und Gebäude sowie Sachwerte zu Schaden.
Umfragen haben gezeigt, dass die Bundesbürger - im Gegensatz zu ihren ausländischen Nachbarn - nur sehr unzureichend über die Risiken bei Haus- und Wohnungsbränden informiert sind. Das kann fatale Folgen haben. So glaubte eine Mehrheit der Befragten, im Brandfall mehr als zehn Minuten Zeit zu haben um Haus oder Wohnung zu verlassen.
Ein lebensgefährlicher Irrtum, denn durchschnittlich bleiben gerade einmal vier Minuten, um dem Feuer unverletzt zu entkommen. Auch die weit verbreitete Meinung, offenes Feuer oder glühende Zigarettenkippen seien stets die Ursache von Wohnungsbränden trügt. Denn häufig ist ein technischer Defekt die Ursache für die Tragödie - und das mit gefährlich steigender Tendenz. Viele Geräte wie TV- und Videoanlagen, Computer aber auch einfache Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen und Toaster stehen mittlerweile rund um die Uhr unter schleichendem Strom. Und genau da lauert die Gefahr!
Allein in Deutschland sterben jedes Jahr über 700 Menschen durch Brände in den eigenen vier Wänden. Es werden 6000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und ca. 60.000 Leichtverletzte verzeichnet. Die materiellen Schäden die dabei entstehen schnellen leicht in die Millionenhöhe.
Es sterben fünfmal mehr Menschen zu Hause als in der Industrie, wo Brandmeldeanlagen weit verbreitet sind. In Deutschland sind bisher nur ca. 30% der privaten Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet.
Die meisten Brände beginnen mit einer Schwelphase in der sich Räume schnell mit Rauch füllen. Die sich dabei entwickelnden giftigen Rauchgase sind tödlich. Nachts wenn alle schlafen sind Brände besonders gefährlich, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Bereits nach drei Atemzügen ist man bewusstlos und schon zehn Atemzüge sind tödlich.
Rauchmelder erkennen frühzeitig die Gefahr, reagieren auf den Brandrauch, sind klein, einfach zu installieren und unauffällig. Er weckt Schlafende mit einem durchdringenden Signalton und er gibt den Bewohnern des Hauses genug Zeit die Wohnung zu verlassen. Ein Rauchmelder sollte qualitativ hochwertig sein.
Pro Etage sollte mindestens im Flur ein Rauchmelder angebracht werden. Ganz wichtig sind diese Geräte im Schlaf-und Kinderzimmer. Für Küche und Bad sind die Geräte nicht unbedingt geeignet, da durch starken Wasserdampf ein Fehlalarm ausgelöst werden kann.
Rauchmelder können in eine Funk- Alarmanlage integriert werden sagt Nancy Haacker von der Alarmanlagenfirma alarm.direct in Rampe bei Schwerin. Mittels einem integriertem Funk-Sendemoduls, kann im Fall der Fälle die Brand-Meldung an die Funk-Alarmzentrale weitergeleitet werden, welche die Alarmierung des Rauches und Brandes zu eingespeicherten Festnetz oder Handy- Telefonen ermöglicht.
Gleichzeitig wird am Rauchmelder sowie an der Alarmzentrale ein lautes akustisches Warnsignal erzeugt, der von allen Mitbewohnern gehört werden kann. Somit werden Sie im Ernstfall sofort informiert und es wird eine schnelle Intervention ermöglicht.
Unsere Tipps für Sie damit im Advent auch nur die Kerze brennt
FEUERWEHR:
Sollte trotz aller Vorsicht das Zimmer in Brand stehen, raten die Experten, immer zuerst den Feuerwehr Notruf 112 zu wählen. Zu oft geht Zeit verloren, weil die Betroffenen zuerst versuchen, den Brand selbst zu löschen. Dabei passierte es oft dass die Betroffenen sich selbst nicht rechtzeitig außer Gefahr bringen konnten. Die Feuerwehr ist meist innerhalb weniger Minuten vor Ort.
VERSICHERUNG:
Die Versicherung muss bei einem Brandschaden sofort benachrichtigt werden. Sofern keine grobe Fahrlässigkeit verübt wurde und der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum gebrannt haben, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Die Versicherung ersetzt auch die Schäden, die durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen, Geschenke welche ruiniert sind werden übrigens auch von der Versicherung übernommen. Die Wohn-Gebäude-Versicherung steht für Schäden gerade, die durch Feuer am Gebäude entstehen, einschließlich Aufräum- und Abbruchkosten. Die private Haftpflicht tritt ein, wenn Kinder gezündelt haben und es dadurch zum Schaden kam.
Wenn allerdings in Ihrer Versicherungspolice schon die neuen Sicherheitsvorschriften angeführt sind gilt die Rauchmelderpflicht. Bei Nichtvorhandensein von Rauchmeldern im Schadensfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Gesetzliche Vorschriften für Rauchmelder in privaten Haushalten
Heimrauchmelderpflicht in sechs Bundesländern
Mittlerweile besteht in den sechs Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Heimrauchmelderpflicht. Damit entsprechen diese Länder bereits seit langem bestehenden Forderungen von Landesfeuerwehrverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie des Deutschen Feuerwehrverbands, die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen.
Wie Frau Haacker von alarm.direct mitteilt hat der Schweriner Landtag eine weitere Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. Denn in Mecklenburg-Vorpommern geht man bei den Vorschriften- bundesweit bisher einmalig- sogar noch einen Schritt weiter. Hier sind generell die Wohnungsbesitzer, also bei einer Vermietung die Mieter selbst dazu verpflichtet, Ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern schreibt vor das bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten sind.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Firma alarm.direct, Tel. 03866-470 640 oder im Internet unter www.alarmsysteme-online.eu