In sechs Bundesländern sind die Signalgeber bereits Pflicht
Von Oliver Klempert
Trotz aller Warnungen, Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen kommt es in den Wochen vor Weihnachten immer wieder zu vielen Brandunfällen. Am Heiligabend müssen Feuerwehr und Polizei schließlich jedes Jahr in Deutschland viele Hundert Mal zum Einsatz ausrücken. Auslöser für Brände sind meist heruntergebrannte Kerzen auf dem ausgetrockneten Adventskranz, ein überspringender Funke aus dem Kamin oder ein Kurzschluss in der üppigen Weihnachtsbeleuchtung.
Umfragen zeigen, dass die Deutschen nur unzureichend über die Risiken bei Haus- und Wohnungsbränden informiert sind. Das kann fatale Folgen haben. So glaubt eine Mehrheit der Befragten, im Brandfall mehr als zehn Minuten Zeit zu haben, um Haus oder Wohnung zu verlassen. Das ist jedoch ein lebensgefährlicher Irrtum, denn durchschnittlich bleiben gerade einmal vier Minuten, um einem Feuer unverletzt zu entkommen.
Vor allem wer im Schlaf einen Brand nicht bemerkt, der ist in höchster Gefahr. Rauchmelder können hier Leben retten. Auch die weitverbreitete Meinung, offenes Feuer oder glühende Zigarettenkippen seien meist die Ursache von Wohnungsbränden, ist falsch. Denn häufig ist ein technischer Defekt die Ursache für die Tragödie – und das mit steigender Tendenz. Viele Geräte wie Fernseher und Videoanlagen, Computer, aber auch einfache Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen und Toaster stehen mittlerweile rund um die Uhr unter Strom. Damit steigt auch die Gefahr von Kurzschlüssen.
Allein in Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 700 Menschen durch Brände in den eigenen vier Wänden. Die Feuerwehr verzeichnet pro Jahr rund 6000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und circa 60 000 Leichtverletzte. In Deutschland sind trotz solcher Zahlen bisher nur rund zehn Prozent der privaten Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet, in England dagegen 75 Prozent. Rauchmelder erkennen frühzeitig eine drohende Gefahr, reagieren auf Brandrauch, sind einfach zu installieren und unauffällig. Jetzt ist deshalb die Zeit, um einen solchen Warner einzubauen. „Rauchmelder wecken Schlafende mit einem durchdringenden Signalton und geben Bewohnern genug Zeit, um die Wohnung zu verlassen“, sagt Nancy Haacker, vom Vertrieb für Alarmanlagen- und Rauchmeldesystemen, alarm.direct.
Mittlerweile besteht in den sechs Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ohnehin die sogenannte Heimrauchmelderpflicht. In diesen Ländern müssen in allen privaten Haushalten Rauchmelder jetzt oder in naher Zukunft installiert werden. In anderen Ländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen sind entsprechende Regelungen in Vorbereitung. Die meisten Brände beginnen mit einer Schwelphase, in der sich Räume schnell mit Rauch füllen. Die dabei entstehenden Gase sind tödlich und werden von Schlafenden meist nicht wahrgenommen. Bereits nach drei Atemzügen wird man bewusstlos. Schon zehn Atemzüge können je nach Konzentration tödlich sein. Pro Etage sollte deshalb wenigstens im Flur ein Rauchmelder angebracht werden. Auch in Schlaf- und Kinderzimmern sind die Geräte hilfreich. „Für Küche und Bad sind die Geräte hingegen nicht unbedingt geeignet, da durch starken Wasserdampf ein Fehlalarm ausgelöst werden kann“, sagt Nancy Haacker. Rauchmelder können auch in eine Funk-Alarmanlage integriert werden. Ein Sendemodul leitet eine Brandmeldung dann an die Feuerwehr-Alarmzentrale weiter.
Wann die Versicherung zahlt
HAUSRAT
Sofern keine grobe Fahrlässigkeit besteht, ist ein Brandschaden ein Fall für die Hausratversicherung. Die Versicherung ersetzt auch die Schäden, die
durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. Geschenke die ruiniert wurden, werden auch von der Versicherung oft ebenfalls übernommen.
WOHNGEBÄUDE
Die Wohngebäudeversicherung steht für Schäden gerade, die durch Feuer am Gebäude entstehen. Das schließt auch Aufräum- und Abbruchkosten mit ein.
HAFTPFLICHT
Die private Haftpflicht tritt ein, wenn Kinder gezündelt und den Brand verursacht haben.
GRUNDREGEL
Wenn in der Versicherungspolice schon die neuen, aktuellen Sicherheitsvorschriften aufgeführt sind, gilt die sogenannte Rauchmelderpflicht. Bei Nichtvorhandensein von
Rauchmeldern im Schadensfall kann die Versicherung deshalb die Zahlung verweigern. Grundsätzlich muss man die Versicherung im Schadensfall möglichst schnell informieren.
Weitere Informationen zu Rauchmeldern unter www.alarmsysteme-online.eu